An der Musikschule Odenwald e.V. besteht als öffentlich unterstützte Bildungseinrichtung die Möglichkeit einer Sozialermäßigung bei nachgewiesener Bedürftigkeit. Sie beträgt 30% der Unterrichtsgebühren. Der Nachweis über die Bedürftigkeit (Einkommensnachweis, Wohngeldberechtigung, Bescheid über Hartz4 etc.) muss jährlich erneuert werden.
Weiterhin können Leistungen für Bildung und Teilhabe (i.d.R. 15€ pro Monat und Kind) auf den Unterricht angerechnet werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der erforderlichen Formalitäten für das Bildungspaket.
Weitere Informationen über das Bildungspaket finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Bildungspaket/inhalt.html